Freitag, 28. Juli 2017

Gemeinnützigkeit von Attac weiterhin bedroht

Das Bundesfinanzministerium führt den Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit von Attac weiter. Im April 2017 hatte das Hessische Finanzgericht festgestellt, dass das Engagement von Attac gemeinnützig ist und unter anderem der Förderung des demokratischen Staatswesens sowie der politischen Bildung dient. Nun hat das Bundesfinanzministerium das Frankfurter Finanzamt angewiesen, beim Bundesfinanzhof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Es droht eine jahrelange Hängepartie, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat. Inhaltlich will das Frankfurter Finanzamt politische Bildung nur dann als Satzungszweck "Volksbildung" anerkennen, wenn sie sich mit dem Status quo beschäftigt. Die Darstellung von Alternativen sei nicht gemeinnützig. Dies sei den Parteien vorbehalten, heißt es in der Beschwerdebegründung.

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