Unter der etwas kryptischen Adresse
http://194.95.226.234/cgi/lasso/abr/standorte.lasso veröffentlicht jetzt das Verbraucherschutzministerium des Bundes ein Standortregister über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Gemäß § 16a des Gentechnikgesetzes wird dort aufgelistet, an welchem Standort welche veränderte Pflanze ausgebracht wurde. Auch neue Versuche können fast online angemeldet werden.
stulli - 6. Mär, 17:17
Elf Landwirte aus der Umgebung von Wanzleben haben vorige Woche die gentechnikfreie Region "Auenlandschaft Mittelelbe" gegründet. Es handelt sich um eine Initiative des Anbauverbandes Gäa im Bördelandkreis. Ökologisch, biologisch-dynamisch und konventionell wirtschaftende Landwirte wollen auf einem etwa 25 Kilometer breiten Streifen zu beiden Seiten der Elbe gentechnikfrei wirtschaften. Die Selbstverpflichtung betrifft nicht nur den Ackerbau, sondern auch den Futtereinsatz in der Tierproduktion. Die elf Betriebe wirtschaften auf einer Gesamtfläche von 2434 Hektar. Erklärtes Ziel ist auch der Schutz des Biosphärenreservates Mittlere Elbe vor Superunkräutern.
stulli - 6. Mär, 17:00
Das Bundesamt für Naturschutz hat jetzt in Bonn die "Daten zur Natur 2004" veröffentlicht. Danach haben sich die Bestände der Seeadler, Lachse, Fledermäuse und anderer bedrohter Tierarten in den vergangenen Jahren erholt. Erfolgreich war besonders das Hilfsprogramm für den Lachs im Rhein, seit Beginn des Programms zur Wiedereinbürgerung von Wanderfischen im Jahr 1987 sind mehr als 1900 erwachsene Lachse zur Fortpflanzung zurückgekehrt. Über die Wiederansiedlung von Wölfen und Luchsen wird zur Zeit diskutiert. Nach wie vor sind mehr als ein Drittel der deutschen Säugetier-, Vogel- und Pflanzenarten im Bestand gefährdet.
stulli - 6. Mär, 16:58
Wenn sich die Schwester von ihrem leiblichen Bruder ein Kind wünscht, wäre das als Inzest strafbar. Nicht aber, wenn die beteiligte Eizelle von einer Dritten stammt. Im französischen Frejus wurde einer 62 Jahre alten Frau die von ihrem Bruder befruchtete Eizelle einer amerikanischen Spenderin eingesetzt. Während sich das betagte „Elternpaar" mit der Geburt ihres Kindes einen individuellen Adoptionswunsch erfüllte, brachte es damit seinen Stammbaum durcheinander. Da der Sohn von der Schwester des Vaters ausgetragen wurde, ist die Mutter gleichzeitig Tante des Kindes und das Kind sein eigener Neffe. Und wenn das Verfahren patentiert werden sollte, müssten alle Lizenzgebühren zahlen...
stulli - 6. Mär, 16:57