Jeder Tag ein Brenntag
Die seit Februar 2005 gültige Gartenabfallverbrennungs- Verordnung des Saalkreises erlaubt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in den Monaten Februar/März und Oktober/November täglich von 10-18 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen. Auf Antrag kann auch außerhalb der erlaubten Brennzeiten verbrannt werden. Doch es soll kein Brennzwang ausgeübt werden. Deshalb bietet die Saalkreis-Verwaltung auch an, gebündelte oder in Plastsäcken vergepackte Gartenabfälle im April und November auf Abruf kostenlos zu entsorgen.
stulli - 15. Mär, 01:26
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