Samstag, 5. Mai 2007

Gentechnik leicht gemacht

Eine Novelle zum Gentechnikgesetz sieht gelockerte Haftungsregeln beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen vor. Statt eines Haftungsfonds will das Landwirtschafts- Ministerium nun individuelle Entschädigungsregeln bei Verunreinigung benachbarter Felder. Diese sollen gelten, wenn das betroffene Feld im Umkreis von 225 Metern des Gen-Ackers liegt und die Verunreinigung mehr als 0,9 Prozent der Gesamternte beträgt. Die Genbauern dürften die verunreinigte Ernte des Nachbarn auch aufkaufen und selbst vermarkten. Das öffentliche Genstandort-Register soll wegfallen. Die Umweltorganisationen Greenpeace und BUND fordern minimale Schutzbestimmungen für Bauern, die weiterhin ohne Gentechnik arbeiten wollen. (taz)

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