Freitag, 11. Mai 2007

Gericht gegen Genmais-Pollen

Das Verwaltungsgericht Augsburg gab einem Imker aus Kaisheim (im Landkreis Donau-Ries) recht, dessen Honig 2005 durch Pollen von Genmais verunreinigt wurde. Die gentechnisch veränderten Pollen stammten von einem Versuchsfeld des benachbarten staatlichen Versuchsguts Neuhof. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass als genverändert gekennzeichneter Honig unverkäuflich ist und wies die zuständige Landwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern an, dafür zu sorgen, dass künftig kein Genmais-Pollen mehr in den Honig gelangen kann. (Farmblogger)

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