Recht auf Feinstaub-Aktionsplan
Der Europäische Gerichtshof hat unmittelbar betroffenen Einzelpersonen das Recht zugestanden, einen Luftreinhalte- und Aktionsplan bei den zuständigen Behörden zu erwirken. Geklagt hatte der Grünen-Politiker Dieter Janecek. Er wohnt am Mittleren Ring in München, wo der Feinstaub-Grenzwert 2005 und 2006 weitaus mehr als die zulässigen 35 Mal überschritten wurde. In München gibt es bereits einen städtischen Luftreinhalte- und Aktionsplan. Janecek fordert vom Land weitere Verschärfungen der Lkw-Abgasgrenzwerte. Der Bund solle für sauberere Fahrzeugtechnik sorgen, sowie Industrie und Haushalte zur Senkung ihres Feinstaub-Ausstoßes verpflichten.
stulli - 27. Jul, 12:25
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks