Neues Wassergesetz
Das erst im März 2011 beschlossene Landes-Wassergesetz Sachsen-Anhalts soll 2013 durch ein neues Gesetz ersetzt werden. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens begründete dies mit Problemen durch sogenannte Vernässungen und allgemein hohe Grundwasserstände. Mit dem neuen Gesetz dürfen dann auch für die Unterhaltung von Gewässern erster Ordnung Beiträge erhoben werden; bisher wurden nur Anlieger von Gewässern zweiter Ordnung abkassiert.
stulli - 10. Jul, 21:11
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