Dienstag, 10. Juli 2012

Neues Wassergesetz

Das erst im März 2011 beschlossene Landes-Wassergesetz Sachsen-Anhalts soll 2013 durch ein neues Gesetz ersetzt werden. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens begründete dies mit Problemen durch sogenannte Vernässungen und allgemein hohe Grundwasserstände. Mit dem neuen Gesetz dürfen dann auch für die Unterhaltung von Gewässern erster Ordnung Beiträge erhoben werden; bisher wurden nur Anlieger von Gewässern zweiter Ordnung abkassiert.

Keine Schadenersatz-Forderung

Vor einem halben Jahr wurden bei Bauarbeiten in der Otto-Stomps-Straße etwa 90 Lindenbäume beschädigt und nach einem dubiosen Gutachten völlig gefällt. In der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion MitBürger / Neues Forum erklärte Baudezernent Uwe Stäglin nun, auf Schadensersatzforderungen gegenüber der Baufirma verzichten zu wollen. Schließlich seien alle Wurzeln völlig untypisch gewachsen und die Bäume ungepflegt gewesen. Ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren läuft noch.

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