Sonntag, 29. Juli 2018

Genscheren-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Pflanzen, die mit sogenannten Genscheren-Verfahren gezüchtet werden, fallen unter den europarechtlichen Begriff des gentechnisch veränderten Organismus (GVO) und unterliegen daher den Beschränkungen der Freisetzungsrichtlinie von 2001. Die Verträglichkeit der entsprechenden Pflanzen muss demnach umfangreich überprüft werden, auch ist eine Kennzeichnung im Verkauf als gentechnisch veränderte Pflanze notwendig. Die Richter verneinten die Frage, ob die vorgenannten neuen Gentechniken, die unter dem Begriff "Genome Editing" zusammengefasst werden, noch unter die Mutagenese-Ausnahme der Freisetzungsrichtlinie fallen. Die Folgen und Gefahren der neuen Gentechnik verglichen die Richter mit jenen der Transgenese, bei der fremde DNA in das Erbgut eingeführt wird und sprachen sich daher für die Anwendung der Freisetzungsrichtlinie aus. (LTO)

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Menü

Suche

 

Aktuelle Beiträge

Kleinstfeuer frei
Wegen mehrerer Fehlalarme weist die Feuerwehr der Stadt...
stulli - 18. Jun, 11:42
Neue Effizienzlabel gestartet
Für einige Elektrogeräte gibt es seit März 2021 neue...
stulli - 17. Apr, 21:33
Corona spart CO2
Die laufenden Corona-Maßnahmen wirken sich dramatisch...
stulli - 26. Mär, 21:44
Interesting Letter of...
In der nächsten Stadtratssitzung am 25.03.2020 soll...
stulli - 14. Mär, 15:23
CIBUS-Raps ist Gentechnik
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit...
stulli - 20. Aug, 22:45

Status

Online seit 7300 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 18. Jun, 12:20

Credits

Preisfrage


My blog is worth $1,129.08.
How much is your blog worth?


Gentechnik
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren