Minimale Kleingartenförderung
Auf Grundlage der Kleingartenkonzeption des Stadtrats hat Halles
Stadtverwaltung eine Förderrichtlinie erarbeitet, um Maßnahmen in den Anlagen zu finanzieren. Da insgesamt nur 10 000 Euro jährlich für die Umsetzung der Konzeption vorgesehen sind, könnte jede der 130 derzeit noch existieren Gartensparten rechnerisch 77,- € bekommen, was für gestalterische Baumaßnahmen eher wenig ist. Abrisskosten sollen aus Städtebaumitteln und als Fluthilfe finanziert werden.
Stadtverwaltung eine Förderrichtlinie erarbeitet, um Maßnahmen in den Anlagen zu finanzieren. Da insgesamt nur 10 000 Euro jährlich für die Umsetzung der Konzeption vorgesehen sind, könnte jede der 130 derzeit noch existieren Gartensparten rechnerisch 77,- € bekommen, was für gestalterische Baumaßnahmen eher wenig ist. Abrisskosten sollen aus Städtebaumitteln und als Fluthilfe finanziert werden.
stulli - 16. Jun, 13:25
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