Montag, 13. März 2006

Huforthopäden reiten nach Berlin

Der Bundesrat hat vorigen Freitag ein neues Gesetz über den Hufbeschlag auf den Weg gebracht. Das bisher geltende Hufbeschlaggesetz stammte von 1940. Das neue Gesetz sieht vor, dass nur noch geprüfte und staatlich anerkannte Hufbeschlags- Schmiede für die Arbeiten am Pferdehuf zuständig sein sollen. Vertreter des Landes Baden- Württemberg warnten vor einer Ausgrenzung von Berufsgruppen wie Barhufpfleger und Huforthopäden. Diese könnten mit dem neuen Gesetz ihre Existenz verlieren. Der Beschlag und die Pflege seien unterschiedliche Fachrichtungen und deren Ausbildung und Praxis "völlig gegensätzlich". Die nun ausgegrenzen Hufpfleger haben zu einem Protestritt nach Berlin aufgerufen.

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