Freitag, 24. März 2006

Elektroschrott-Entsorgung geregelt

Am 24. März ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten. Die neue Regelung folgt einer EU-Richtlinie und schreibt vor, dass alte Elektrogeräte bei den Recyclinghöfen der Städte und Gemeinden abzugeben sind. Rohstoffe wie Kupfer und Aluminium sollen so besser zurückgewonnen werden. Schadstoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber sollen sicher entsorgt werden. Auch Kleingeräte wie Toaster, elektrische Zahnbürsten, MP3-Player oder Kaffeemaschinen müssen jetzt gesammelt werden. Private Haushalte und Kleinunternehmen können haushaltsübliche Schrottmengen kostenfrei abgeben. Die Kosten für die Entsorgung tragen die Hersteller in einem Umlagemodell.

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