Dienstag, 2. Mai 2006

Dosenpfand vereinfacht

pfand Seit dem 1. Mai sind erweiterte Regelungen zur Verpackungsverordnung in Kraft. Leere Getränkeverpackungen können nun überall dort zurückgeben werden, wo Dosen oder Flaschen gleicher Art verkauft werden. (Eine Flasche, die z.B. bei Aldi gekauft wurde, kann also auch bei Lidl abgegeben werden.) Läden unter 200 Quadratmetern Verkaufsfläche sind von der Rücknahmepflicht für alle Getränkeverpackungen befreit. Die Deutsche Pfandsystem GmbH wird künftig ein Rücknahmesystem verwalten, das die bundesweite Verrechnung der Pfandbeträge regelt. Auch für Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und alkoholische Mischgetränke soll künftig eine Pfandpflicht gelten.

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