Donnerstag, 27. Juli 2006

Konzept Bär

Das Schweizer Bundesamt für Umwelt hat ein "Konzept Bär" in Kraft gesetzt, welches das Zusammenleben von Menschen und Bären regeln soll. Nur dem Menschen unmittelbar gefährliche Tiere dürfen getötet werden. Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren werden zu 80 Prozent vom Bund und zu 20 Prozent vom Kanton ersetzt. Schäden an Bauten und Infrastruktur zahlt der Bund zu 100 Prozent. Gegen "Problembären" soll es jetzt "Vergrämungsaktionen" geben. Für "Risikobären" darf der betroffene Kanton die Abschussbewilligung erteilen. Zuvor muss er eine Interkantonale Kommission für Natur und Umwelt konsultieren. Im September 2005 hatten Schweizer Wehrmänner im Unterengadin einen Braunbären nach einem basisdemokratischen Beschluss erschossen.

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