Nachtfluggenehmigung eingeschränkt
Vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht endete am Donnerstag, dem 9. November, ein Prozess um den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle. Das Gericht ließ das Baurecht unangetastet, schränkte jedoch die Nachtfluggenehmigung für den Flughafen deutlich ein. Künftig dürfen dort nachts nur noch Frachtexpressmaschinen uneingeschränkt starten und landen. Die Genehmigung für andere Fracht- sowie Passagierflüge muss vom Regierungspräsidium Leipzig überprüft und der Planfeststellungs- Beschluss entsprechend geändert werden. Damit haben Anwohner einen Teilerfolg erzielt.
pausenbrot - 9. Nov, 13:13
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