Diesel-Rußfilter ab April gefördert
Das Bundeskabinett einigte sich jetzt darauf, ab 1. April 2007 Steuervorteile für nachgerüstete Diesel- Rußfilter zu gewähren. Gefördert werden rückwirkend alle Filter, die seit Anfang 2006 eingebaut wurden. Das Bundes- Umweltministerium teilte mit, dass diejenigen Diesel- Pkw einen Steuervorteil von 330 Euro erhalten, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamem Partikelfilter nachgerüstet werden. Dafür zahlen die Halter von Diesel- Autos ohne Filter in der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2011 ein Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum. Eigentlich war das Gesetz bereits für den 1. Januar 2007 geplant gewesen.
stulli - 5. Dez, 01:59
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