Bären-Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage gegen die Erlaubnis der bayerischen Jagdbehörde zum Abschuss des Braunbären Bruno als unzulässig abgewiesen. Geklagt hatte der Rechtsanwalt Rudolf Riechwald. Er bezog sich auf die bayrische Verfassung und die darin verankerten Rechte auf Erholung und Naturgenuss. Laut Gericht bedeute dieses Recht nicht den Anspruch Einzelner, dass die Natur nicht mehr verändert werden dürfe. Fachlich begründete Eingriffe in die Natur müssten weiter möglich bleiben, etwa durch die "Entnahme von Problembären".
stulli - 2. Jun, 14:07
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