Freitag, 26. November 2004

Bundesländer haften für Erprobungsanbau

Die Bundesländer Bayern und Sachsen-Anhalt halten die Standorte für den Erprobungsanbau von Gen-Mais geheim. Das Institut für Naturschutzrecht Tübingen kommt nun in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die Länder nach EU-Recht für alle daraus entstehenden Kosten haften. Die Geheimhaltung der Anbauflächen stellt eine bewußte Vereitelung von EU-Recht dar, um die europäische Gentechnik-Freisetzungsrichtlinie zu umgehen. Die Studie stellt fest, dass besonders das fehlende Standortregister einen schwerwiegenden Verstoß darstellt, zumal die beiden Länder auf Bundesebene die Einrichtung eines solchen Registers bewußt verhindern. Absehbare Schadenersatzzahlungen, aber auch die unvermeidlichen Sachkosten (wie Analysenkosten) belasten zusätzlich die Länderhaushalte und damit letztlich die Steuerzahler.

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