Pflanzenrechte
Die Schweizer Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) definiert eine "moralische Würde von Pflanzen um ihrer selbst". Eine willkürliche Schädigung von Pflanzen wäre moralisch unzulässig. Pflanzen hätten einen Eigenwert, Würde und eigene Interessen. Im Umgang mit ihnen müssten die Prinzipien von Verhältnismässigkeit und Vorsorge zu gelten. Ein Bauer, der auf dem Heimweg vom Grasmähen am Wegrand ohne vernünftigen Grund Blumen köpfe, handele unmoralisch. Gentechnische Veränderungen und Patentierung von Pflanzen ständen ihrer Würde jedoch nicht entgegen.
stulli - 24. Apr, 17:15
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