Mittwoch, 16. Februar 2005

THC am Steuer

Für die Haschischkonsumenten unter den Kraftfahrern gab es bisher Fahrverbot, 250 € Geldbuße und vier Punkte in Flensburg, wenn auch nur eine Spur des Cannabiswirkstoffs THC im Blut nachgewiesen wurde. Dagegen klagte ein Fahrer vor dem Bundesverfassungsgericht und bekam Recht. Er war mit weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter Blut getestet worden. Das Gericht entschied, dass ein Autofahrer nach Cannabiskonsum nur bestraft werden kann, wenn eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit wenigstens theoretisch möglich war. Das halten Wissenschaftler bei Werten unter 1 ng/ml THC für ausgeschlossen. Dieser "Grenzwert" scheint sich jetzt für Fahrten unter Drogeneinfluß einzubürgern.

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