Das geltende Konzept der Zwischenlagerung von Atommüll am Standort der Kernkraftwerke ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Anwohner der Lager in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und Niederaichbach müssten das verbleibende Restrisiko "hinnehmen". Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat damit die Beschwerden der Anwohner von vier bayerischen Atomkraftwerken zurückgewiesen. Das Konzept der Zwischenlagerung begegne "keinen verfassungsrechtlichen Bedenken". So heißt es wörtlich in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Das verbleibende Restrisiko sei "hinzunehmen". Das Verfassungsgericht sah keinen Verstoß gegen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und effektiven Rechtsschutz. Selbst wenn "der unwahrscheinliche Fall eines terroristischen Absturzes einer Verkehrsmaschine oder eines schnellen Militärflugzeugs" eintreten sollte, wären die Rechte der klagenden Anwohnerin nicht verletzt, hieß es weiter. Denn das Bundesamt für Strahlenschutz habe davon ausgehen dürfen, dass der Richtwert für die Evakuierung von Personen "auch im Falle des gezielten terroristischen Flugzeugabsturzes nicht erreicht werde". Zur Antwort auf die Frage, ob die Kernenergienutzung noch verantwortet werden könne, sei nicht das Verfassungsgericht, sondern "allein der Gesetzgeber berufen".
andre2 - 1. Dez, 22:22
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