Sonntag, 6. März 2005

Geschwisterliebe leicht gemacht

Wenn sich die Schwester von ihrem leiblichen Bruder ein Kind wünscht, wäre das als Inzest strafbar. Nicht aber, wenn die beteiligte Eizelle von einer Dritten stammt. Im französischen Frejus wurde einer 62 Jahre alten Frau die von ihrem Bruder befruchtete Eizelle einer amerikanischen Spenderin eingesetzt. Während sich das betagte „Elternpaar" mit der Geburt ihres Kindes einen individuellen Adoptionswunsch erfüllte, brachte es damit seinen Stammbaum durcheinander. Da der Sohn von der Schwester des Vaters ausgetragen wurde, ist die Mutter gleichzeitig Tante des Kindes und das Kind sein eigener Neffe. Und wenn das Verfahren patentiert werden sollte, müssten alle Lizenzgebühren zahlen...

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