Donnerstag, 14. April 2005

Standortregister geht offline

Der Bundesrat entscheidet Ende April über den zweiten Teil des Gentechnikgesetzes. Um der Unionsmehrheit entgegen zu kommen, wird das Standortregister für ausgebrachte gentechnisch veränderte Organismen zur Verschlußsache. Künftig muß zur Einsicht in die Datenbank ein "berechtigtes Interesse" vorliegen. Über einen Haftungsfond für Gentechnik-Schäden wird noch diskutiert, wobei die Gentechnik-Industrie inzwischen überhaupt nicht mehr in den Fond einzahlen will. Nun sollen der Staat und konventionelle Landwirte dafür zahlen, dass Gentechnik-Konzerne Gewinne machen.

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