Freitag, 18. Juni 2021

Kleinstfeuer frei

Wegen mehrerer Fehlalarme weist die Feuerwehr der Stadt Halle (S.) darauf hin, dass das Abbrennen von Kleinstfeuern auf privaten Grundstücken zulässig ist. (§ 10 der städtischen Gefahrenabwehr-Verordnung) Bei Kleinstfeuern überschreitet die Grundfläche nicht den Durchmesser von einem Meter. Es darf nur trockenes und naturbelassenes Holz verbrannt werden. Das Verbrennen von pflanzlichen und anderen Abfällen ist nicht zulässig.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Menü

Suche

 

Aktuelle Beiträge

Kleinstfeuer frei
Wegen mehrerer Fehlalarme weist die Feuerwehr der Stadt...
stulli - 18. Jun, 11:42
Neue Effizienzlabel gestartet
Für einige Elektrogeräte gibt es seit März 2021 neue...
stulli - 17. Apr, 21:33
Corona spart CO2
Die laufenden Corona-Maßnahmen wirken sich dramatisch...
stulli - 26. Mär, 21:44
Interesting Letter of...
In der nächsten Stadtratssitzung am 25.03.2020 soll...
stulli - 14. Mär, 15:23
CIBUS-Raps ist Gentechnik
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit...
stulli - 20. Aug, 22:45

Status

Online seit 7090 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 18. Jun, 12:20

Credits

Preisfrage


My blog is worth $1,129.08.
How much is your blog worth?


Gentechnik
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren