Montag, 7. November 2016

Neues Gentechnikgesetz

Bund und Länder sollen künftig zusammenarbeiten, wenn es um Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen geht. Die EU erlaubt weitgehend den Anbau gentechnisch veränderter Sorten, gesteht ihren Mitgliedsstaaten aber das Recht auf optinalen Ausstieg "Opt-out" zu, landesweit oder regional. Die Bundesregierung soll weiterhin für nationale Anbauverbote zuständig sein, die Hürden dafür werden aber unerreichbar hoch gelegt. Ein flächendeckendes Anbauverbot grüner Gentechnik ist damit kaum noch möglich. Umweltschützer befürchten einen „Flickenteppich” von Ausnahmegenehmigungen, wenn einzelne Bundesländer ausscheren. Die Grünen nennen den vorliegenden Gesetzentwurf ein „Gentechnik-Ermöglichungsgesetz”, durch das „Einfallstore” für Gentechnik-Konzerne geschaffen würden.

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